WISSENSZENTRUM · GELDWÄSCHEPRÄVENTION & COMPLIANCE

Guatemalas neues Geldwäschegesetz: Dekret 15-2026

Mit dem Dekret 15-2026 hat Guatemala einen neuen Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die gesetzlichen Regelungen erweitern die Präventionspflichten, stärken den risikobasierten Ansatz und machen es für Unternehmen und bestimmte Berufsgruppen erforderlich, ihre Verfahren zur Identifizierung von Kunden, wirtschaftlich Berechtigten und geschäftlichen Risiken zu überprüfen.

In Kraft seit dem 17. September 2026

Was regelt das Dekret 15-2026?

Das Dekret 15-2026 mit der amtlichen Bezeichnung Ley Integral para la Prevención y Represión del Lavado de Dinero u Otros Activos y del Financiamiento del Terrorismo wurde am 2. Juni 2026 vom Kongress der Republik Guatemala verabschiedet, am 17. Juni 2026 veröffentlicht und trat am 17. September 2026 in Kraft.

Die neue Gesetzgebung vereinheitlicht und aktualisiert den guatemaltekischen Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Sie ersetzt den bisherigen Rechtsrahmen, der im Wesentlichen im Dekret 67-2001, Ley Contra el Lavado de Dinero u Otros Activos, und im Dekret 58-2005, Ley para Prevenir y Reprimir el Financiamiento del Terrorismo, geregelt war.

Der neue Rechtsrahmen enthält zudem Bestimmungen zur Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und stärkt den risikobasierten Präventionsansatz.

Wer ist vom neuen Geldwäschegesetz betroffen?

Zu den wesentlichen Neuerungen des Dekrets 15-2026 gehört die Erweiterung und Aktualisierung der Regelungen für Verpflichtete.

Die Auswirkungen des Gesetzes beschränken sich nicht auf den Bankensektor.

Je nach ausgeübter Tätigkeit können Unternehmen und Angehörige bestimmter Berufsgruppen in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren entsprechenden Pflichten unterliegen.

Die Prüfung sollte sich daher nicht auf den eingetragenen Unternehmensgegenstand beschränken. Maßgeblich sind auch die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, die angebotenen Dienstleistungen, die Kunden und die Art der durchgeführten Geschäftsvorgänge.

Unterliegt Ihr Unternehmen den Pflichten des Dekrets 15-2026?

Dazu müssen die konkreten Tätigkeiten der Organisation und die für ihren Sektor geltenden Vorschriften geprüft werden.

Anwendbarkeit prüfen lassen →

Der risikobasierte Ansatz

Die neuen Vorschriften stärken ein Grundprinzip moderner Systeme zur Geldwäscheprävention: Kontrollen müssen sich am tatsächlichen Risiko der jeweiligen Organisation orientieren.

Dazu müssen Risiken identifiziert, bewertet und verstanden werden, die sich etwa aus Kunden, Produkten, Dienstleistungen, geografischen Standorten, Vertriebswegen und der Art der Geschäftsvorgänge ergeben.

Compliance bedeutet mehr als das Ausfüllen von Formularen.

Eine Organisation sollte nachweisen können, dass sie ihre Risiken ermittelt, angemessene Kontrollen eingerichtet und Belege für deren tatsächliche Anwendung aufbewahrt hat.

Sorgfaltspflichten und Kundenidentifizierung (KYC)

Die Erfüllung von Sorgfaltspflichten bildet einen der Grundpfeiler des neuen Rechtsrahmens.

Je nach Risikoniveau und anwendbaren Pflichten müssen Organisationen über Verfahren verfügen, mit denen sie ihre Kunden angemessen identifizieren und die Art der eingegangenen Geschäftsbeziehungen verstehen können.

Zu den wesentlichen Elementen gehören:

  • Identifizierung des Kunden und Überprüfung seiner Identität
  • Identifizierung von Personen, die im Namen anderer handeln
  • Feststellung des Zwecks der Geschäftsbeziehung
  • Verständnis des Transaktionsprofils
  • Ermittlung von Faktoren mit erhöhtem Risiko
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, soweit erforderlich
  • Überwachung der Geschäftsbeziehung entsprechend dem festgestellten Risiko.

Ein Formular kann Teil eines Systems zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten sein. Bei komplexen Strukturen, Unstimmigkeiten oder Warnsignalen ersetzt es jedoch keine inhaltliche Prüfung.

Wirtschaftlich Berechtigte

Transparenz über die Eigentums- und Kontrollverhältnisse juristischer Personen und rechtlicher Gestaltungen ist im neuen Rechtsrahmen von besonderer Bedeutung.

Bei bestimmten Prüfungen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten genügt es nicht, die Gesellschaft oder Organisation zu identifizieren, die formal als Eigentümerin ausgewiesen ist.

Es kann erforderlich sein, die Eigentums- und Kontrollstruktur bis zu der natürlichen Person nachzuvollziehen, die nach den Kriterien des anwendbaren Rechts letztlich Eigentum hält, Kontrolle ausübt oder von der Struktur profitiert.

Diese Prüfung ist insbesondere bei Unternehmensgruppen, Strukturen mit ausländischen Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Treuhandstrukturen und Geschäftsvorgängen mit mehreren Eigentumsebenen relevant.

Politisch exponierte Personen (PEP)

Die Identifizierung politisch exponierter Personen (PEP) gehört zu den Kontrollen, die innerhalb eines risikobasierten Präventionssystems erforderlich sein können.

Der PEP-Status bedeutet für sich genommen nicht, dass eine rechtswidrige Tätigkeit vorliegt.

Er erfordert, dass eine besondere Risikolage erkannt und angemessen gesteuert wird, soweit die anwendbaren Vorschriften dies vorsehen.

Ziel sind Verfahren, mit denen solche Beziehungen erkannt und dem jeweiligen Risiko angemessene Maßnahmen umgesetzt werden können.

Die IVE und die behördliche Aufsicht

Die Intendencia de Verificación Especial (IVE), die guatemaltekische Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, spielt weiterhin eine zentrale Rolle im System Guatemalas zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Der neue Rechtsrahmen stärkt das System der Prävention, Analyse, Aufsicht und Compliance.

Für Organisationen, die Präventionspflichten unterliegen, bedeutet dies, dass ihre Richtlinien nicht nur auf dem Papier bestehen dürfen.

Verfahren, Akten, Bewertungen und Kontrollen müssen belegen können, dass das Compliance-Programm in der Praxis funktioniert.

Dokumentation und Nachweis der Compliance

Ein wesentlicher Bestandteil jedes Präventionsprogramms ist die Fähigkeit, die durchgeführten Maßnahmen nachzuweisen.

Wer einen Kunden identifiziert, ein Risiko bewertet oder einen Geschäftsvorgang prüft, ohne angemessene Belege aufzubewahren, schränkt die Möglichkeit der Organisation erheblich ein, ihre Compliance nachzuweisen.

Aus den Akten sollte hervorgehen, welche Informationen erhoben wurden, welche Prüfung stattfand, welche Entscheidung getroffen wurde und aus welchen Gründen.

In der Compliance-Praxis bleibt ein Grundsatz besonders relevant:

Die Einhaltung der Vorgaben allein genügt nicht. Sie muss auch nachgewiesen werden können.

Was sollten Unternehmen jetzt unternehmen?

Bevor eine Organisation Software kauft, ein allgemeines Handbuch übernimmt oder einzelne Kontrollen einführt, sollte sie genau feststellen, welche Pflichten für sie gelten.

  1. 01

    Feststellen, ob die Organisation zu den Verpflichteten gehört.

  2. 02

    Die konkreten Pflichten für die ausgeübten Tätigkeiten ermitteln.

  3. 03

    Die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten.

  4. 04

    Verfahren zu Sorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigten, PEP, Dokumentation und Überwachung überprüfen.

  5. 05

    Die zur Schließung der festgestellten Lücken erforderlichen Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.

Die Umsetzung muss den Tätigkeiten, der Größe, der Komplexität und dem Risikoniveau der jeweiligen Organisation angemessen sein. Ein allgemeines Programm kann Dokumentation erzeugen, ohne zwangsläufig ein wirksames Compliance-System zu schaffen.

Wie Inproalegal Sie unterstützen kann

Inproalegal berät Unternehmen, Investoren und Angehörige verschiedener Berufsgruppen bei der Bewertung und Umsetzung von Compliance-Programmen und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.

Eine erste Prüfung kann Folgendes umfassen:

  • Feststellung der Anwendbarkeit des Dekrets 15-2026
  • Ermittlung regulatorischer Pflichten
  • Analyse von Compliance-Lücken
  • Risikobewertung
  • Verfahren zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten
  • Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter
  • Überprüfung von Kontrollen im Zusammenhang mit politisch exponierten Personen
  • interne Richtlinien und Verfahren
  • Schulungen
  • Überprüfung von Akten und Dokumentationskontrollen
  • Begleitung bei der Anpassung an regulatorische Anforderungen.
Ist Ihr Unternehmen auf das Dekret 15-2026 vorbereitet?

Rechtsquelle: Dekret 15-2026 des Kongresses der Republik Guatemala.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Anwendung des Dekrets 15-2026 hängt von den konkreten Tätigkeiten, der Unternehmensstruktur, den Geschäftsvorgängen und den jeweiligen Umständen ab.

OFAC-Sanktionsrisiko in Guatemala: Warum der Schaden vor der Listung beginnt

Analyse lesen →